Kurzcheck

1. Frage - Verarbeiten in Ihrem Unternehmen mehr als 9 Mitarbeiter personenbezogene Daten?
Wenn JA - müssen Sie lt. §4 BDSG einen Datenschutzbeauftragen (DSB) bestellen. Es genügt nicht, eine „Proforma“ Bestellung eines internen DSB, das ist eine Scheinbestellung und wird geahndet.
2. Frage - Kennen Sie das Einsichtsrecht in das „Jedermannverzeichnis“, d.h. wenn eine Person eine „Auskunft an jedermann“ an Ihr Unternehmen stellt?
Wenn NEIN - Eine Person hat das Recht zu erfahren, wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird.
3. Frage - Gibt es in Ihrem Unternehmen Verfahrensverzeichnisse?
Wenn NEIN - Der Gesetzgeber gibt vor, dass jede Person Einsicht in Ihre öffentlichen Verfahrensverzeichnisse nehmen darf.
4. Frage - Wissen Sie, dass ein intern bestellter Datenschutzbeauftragter einen besonderen Kündigungschutz besitzt?
Wenn NEIN - Ein interner DSB unterliegt dem Kündigungsschutz ähnlich wie ein Betriebsrat.
Sie haben die Fragen überwiegend in dieser Form beantwortet, dann sollten wir schnell in Kontakt treten, damit wir die Rechtssicherheit für den Datenschutz ihrerseits darstellen können.
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