proofdata - KurzInfos

Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen, wenn mehr als 9 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten.
Das bedeutet, auch wenn weniger als 9 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, müssen die Datenschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Die Risiken: Eine Nicht- oder Proformabestellung eines DSB wird gemäß §43 BDSG wird mit einem Bußgeld bis € 25.000,- geahndet.
Ein fahrlässiger Verstoß nach §43 BSDG liegt zum Beispiel vor, wenn unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhoben oder weiterverarbeitet werden. Ein fahrlässiger Verstoß wird mit einer Geldbuße bis € 250.000,- geahndet. |